FAME aus tierischen Fetten und Ölen - TME
Begriffsbestimmung
Tierfettmethylester (TME) oder animal fat methyl ester (AFME) ist aus tierischen Fetten und Ölen (auch Talg genannt) hergestellter Biodiesel. Die tierischen Fette und Öle entstammen Abfällen, die z.B. in Schlacht-, Verarbeitungs- und Beseitigungsbetrieben anfallen. Aus seuchenhygienischen Gründen müssen diese Fette und Öle fachgerecht entsorgt werden - z.B. durch Einsatz als Brenn- und Kraftstoffe (mit oder ohne Vorbehandlung).
Als Rohstoffe werden tierische Nebenprodukte aus den untenstehenden Kategorien eingesetzt (gemäß Europäische Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte, die durch die Richtlinie 2010/63/EU geändert worden ist).
- Material der Kategorie 1 (hohes Risiko) gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (bspw. TSE-verdächtige oder betroffene Tiere)
- Material der Kategorie 2 (mittleres Risiko) gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (mit Ausnahmen, bspw. Tiere, die zum Zweck der Seuchenbekämpfung getötet wurden).
- Material der Kategorie 3 (geringes Risiko) gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (mit Ausnahmen, bspw. Abfälle aus der Lebensmittelindustrie).
Von der Begrifflichkeit Tierfette und -öle (TF) sind Altspeisefette und –öle (UCO), die bei der Speisezubereitung mit tierischen Bestandteilen in Kontakt kommen und deshalb Fette und Öle zoogenen Ursprungs zu geringen Anteilen enthalten können, ausgenommen (§ 9 der 36. BImSchV – Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung). Die Rohstoffe (UCO oder TF) müssen in Deutschland mit unterschiedlichen Abfallschlüsselnummern versehen werden, um eine Verwechslung und fälschliche Verwendung auszuschließen.
Analytik von TME
Die Unterscheidung von Fettsäuremethylestern (FAME, Biodiesel) aus zoogenen und pflanzlichen Quellen wird üblicherweise über die Fettsäureverteilung durchgeführt. Die Besonderheit besteht darin, dass in FAME aus tierischen Fetten die Methylester der Margarinsäure (C17:0) und teilweise der Heptadecensäure (C17:1) vorkommen, die es bei FAME auf Pflanzenölbasis praktisch nicht gibt. Der Anteil der ungeraden Fettsäuremethylester liegt in reinem TME typischerweise zwischen 0,5 – 1,5 %.
Daten zu den Gehalten von C17:0/C17:1 in UCOME, die möglicherweise tierische Fette und Öle enthalten, und UCOME-Blends mit anderen FAME pflanzlichen Ursprungs liegen derzeit nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass C17:0/C17:1 in diesen Fällen lediglich in geringen Mengen von ca. 0,1 % nachzuweisen wäre.
Einsatz und Möglichkeit der Anrechnung in Deutschland
Prinzipiell sind nach § 37b Abs. 8 Nr. 3 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) Biokraftstoffe, die vollständig oder teilweise aus tierischen Ölen oder Fetten hergestellt werden, nicht auf die Erfüllung der THG-Quote (Erfüllung von Verpflichtungen nach § 37a Abs. 1 Satz 1 - 2 in Verbindung mit § 37a Abs. 4 BImSchG) anrechenbar. Allerdings legt § 9 Abs. 1 der 36. BImSchV fest, dass tierische Fette und Öle der Kategorien 1 und 2 (gemäß Artikel 8 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009) von dieser Regelung ausgenommen sind und doch angerechnet werden können.
Zu beachten ist § 13a der 38. BImSchV, wonach Biodiesel aus Tierfetten der Kategorien 1 und 2 oder aus gebrauchtem Speiseöl (UCO) nur bis zu einem Anteil von 1,9% (energetisch) des gesamten Kraftstoffaufkommens auf die THG-Quote anrechenbar ist.
Tierfette der Kategorien 1 und 2 werden in Deutschland fast vollständig zu Biodiesel verarbeitet.
Stand: 01.12.2023