08.01.2008

Normung für Biodiesel-Abscheider

Ende des Abstimmungsverfahrens absehbar

Berlin, 08. Januar 2008 – Im Dezember 2007 hat der DIN-Unterausschuss "Leichtflüssigkeitsabscheider für Biodiesel" nach fast dreijähriger Arbeit den Normenentwurf für die DIN 1999 Teil 101 redaktionell fertig gestellt. Dieser ist vom zuständigen Normenausschuss „Abscheider“ bestätigt und zur Veröffentlichung freigegeben. Der so genannte Gelbdruck, mit der Möglichkeit des öffentlichen Einspruchs, wird voraussichtlich Ende Februar 2008 veröffentlicht. Die Behandlung der möglichen Einsprüche ist für Ende September 2008 vorgesehen, so der Bericht der Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e. V. (AGQM) zum Sachstand des Abstimmungsverfahrens.

Ausgangspunkt der Normungsarbeiten war die Tatsache, dass Biodiesel nicht als mineralische Leichtflüssigkeit eingeordnet werden kann. Sowohl aus diesem formalen Grund als auch infolge spezifischer Stoffeigenschaften war die bisherige DIN 1999 für Leichtflüssigkeitsabscheider für den „Betriebsfall“ Biodiesel als nicht ausreichend anzusehen, und folglich konnten auch keine Verwendbarkeitsnachweise für Abscheider unter Einschluss des Betriebsfalls Biodiesel erteilt werden. Diese fehlenden technischen Regeln führten in den letzten Jahren zu erheblichen Unsicherheiten bei Betreibern von Tankstellen und Tankanlagen sowie bei Genehmigungs- bzw. Überwachungsbehörden. Die betroffenen Fach- und Verkehrskreise - beginnend von Mineralölwirtschaft und -handel über Fachbehörden bis hin zu Herstellern von Abscheideranlagen - waren sich über den erforderlichen Handlungsbedarf zur Erweiterung der Norm schnell einig und haben unter Federführung der Geschäftsstelle des Normenausschusses Wasserwesen (NAW) des DIN Deutsches Institut für Norrmung e.V. gemeinsam den Normungsprozess voran gebracht.

Grundlage für die Normenentwicklung waren umfangreiche Forschungsarbeiten, die vom Institut für Technische Chemie der Friedrich-Schiller-Universität Jena und dem Fachbereich Energie-Gebäude-Umwelt der Fachhochschule Münster geleistet wurden.

Die AGQM hat dabei koordinierend mitgewirkt, um möglichst alle technischen Fragestellungen durch die wissenschaftliche Begleitung effektiv behandeln zu können. Durch die konsequente Orientierung an praxisrelevanten Fragen, mit denen die AGQM in der Vergangenheit auch vielfach im Rahmen der Mediation zwischen Behörden und Anlagenbetreibern konfrontiert war, ist ein hilfreiches und praxisverbundenes technisches Regelwerk entstanden. Dieses berücksichtigt die Besonderheiten des Kraftstoffs Biodiesel bzw. dessen Mischungen mit Mineralöldiesel und schließt fachliche Lücken. Zudem legt es mit Augenmaß die erforderlichen technischen und organisatorischen Anforderungen fest.

Die neue Norm schafft Klarheit bei den Problemkreisen Auslegung/Dimensionierung, Werkstoffeinsatz, Überwachung und Entsorgung und bietet zudem die Chance, auch bei Altanlagen nachträglich die Eignung festzustellen oder herbeizuführen. Konzeptionell wurde auch von vornherein Heizöl mit FAME-Anteilen in den Geltungsumfang des Standards einbezogen.

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat damit als zuständige Fachbehörde des Bundes zur Eignungsfeststellung von Bauprodukten eine Basis für die Definition entsprechender Prüfgrundsätze. Es ist daher zu erwarten, dass in absehbarer Zeit Abscheider zu Verfügung stehen, die nach diesen Grundsätzen freigegeben werden.

Mit der Schaffung dieser Norm wird ein bisher technisch nicht geregelter Bereich ingenenieurtechnisch nachvollziehbar behandelt. Damit dürften die bisherigen genehmigungsrechtlichen Unsicherheiten der Vergangenheit angehören.

Redaktionskontakt:Dieter Bockey
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