UFOP/AGQM-Workshop „Sustainable Biofuels“ Großer Informationsbedarf / Tagungsbeiträge erhältlich
Großer Informationsbedarf / Tagungsbeiträge erhältlich
Bedingt durch die Tatsache, dass Deutschland als bisher einziges Mitgliedsland der Europäischen Union die EU-Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien (2009/28/EG) in nationales Recht umsetzt, hatten sowohl die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) als auch die Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e. V. (AGQM) mit dem Angebot eines gemeinsamen, international ausgerichteten Workshops auf Anfragen und den offensichtlich großen Informationsbedarf reagiert. Der Workshop fand am 28. Mai 2010 in Berlin statt.
Dr. Hans-Jürgen Froese vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) stellte die Anforderungen und Regelungen der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung „Biokraftstoffe“ im Lichte der aktuell vom Bundeskabinett beschlossenen Terminverschiebung dieser Verordnung auf den 1. Januar 2011 vor. Dr. Froese stellte klar, dass damit eine Übergangsregelung für die Ernte 2010 entfällt, denn die gesetzlichen Anforderungen sind ab dem genannten Termin umzusetzen. Deshalb appellierte Dr. Matthias Nickel von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) an die betroffenen Wirtschaftskreise, beginnend bei der Landwirtschaft, über den Agrarhandel und die Ölmühlen bis hin zu den Biokraftstoffherstellern, möglichst keine Zeit zu verlieren, die Unternehmen bzw. Schnittstellen zu zertifizieren. Voraussetzung für den Nachhaltigkeitsnachweis ist die Abgabe der so genannten Selbsterklärung der landwirtschaftlichen Betriebe gegenüber dem Ersterfasser/Agrarhandel zur Bestätigung, dass die gelieferte Biomasse z. B. Raps für die Biodieselherstellung nachhaltig angebaut wurde. Die organisatorische Herausforderung besteht insbesondere in der Prüfung der gemäß Verordnung geforderten 3 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe noch im laufenden Jahr, betonte Dr. Nickel.
Vor diesem Hintergrund erläuterten Dr. Norbert Schmitz, Geschäftsführer der International Sustainable Carbon Certification GmbH (ISCC), und Peter Jürgens, Geschäftsführer des Verbände getragenen Zertifizierungssystems REDcert, die jeweiligen Zertifzierungskonzepte. Beide Zertifizierungssysteme sind von der BLE vorläufig anerkannt und können nicht nur in Deutschland, sondern international für die Zertifizierung eingesetzt werden. Es sind in der Europäischen Union die bisher einzigen national zugelassenen Zertifizierungssysteme. Der Import von Biomasse oder Biokraftstoffe zur Anrechnung auf die Quotenverpflichtung oder zur Steuerbegünstigung ist ohne Nachweis der Zertifizierung ab dem 1. Januar 2011 nicht möglich.
UFOP und AGQM weisen darauf hin, dass Biokraftstoffkontrakte für 2011 bereits in 2010 abgeschlossen werden. Die Implementierung von Zertifizierungssystemen bedarf daher eines zeitlichen Vorlaufs, damit zertifizierte Biokraftstoffmengen vor Ende 2010 zur Verfügung stehen. Hierdurch löse sich zugleich das Problem der Biokraftstoffbestandsmengen zum Jahreswechsel.
Die kostenpflichtigen Vortragsunterlagen (Englisch) der Referenten können auf Anfrage unter der Mail-Adresse a.baeumer(at)agqm-biodiesel.de angefordert werden. AGQM/UFOP-Mitglieder: 50 EUR / Nicht-Mitglieder: 150 EUR.