AGQM_icons_rgb_Reach-Verordnung.jpg REACh Betreuungsvertrag

Nach der europäischen REACH-Verordnung für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Substanzen müssen alle Unternehmen, die Chemikalien innerhalb der europäischen Union in Verkehr bringen wollen, für jeden Stoff eine REACh-Registrierung bei der ECHA besitzen. Die Registrierungspflicht ist zeitlich gestaffelt nach in Verkehr gebrachter Tonnage und wird 2018 mit der letzten Deadline bis herunter zu einer jährlich in Verkehr gebrachten Menge   (> 1t/a) vervollständigt.

Die AGQM unterstützt erfolgreich seit mehreren Jahren interessierte Firmen bei der REACh-Registrierung ihrer Stoffe.

Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Registrierung ist der Registrant verpflichtet, seine Unterlagen weiterhin aktuell zu halten und innerhalb einer Woche auf Benachrichtigungen durch die ECHA zu reagieren. Bei Missachtung von Anfragen und Forderungen der ECHA ist sogar der Entzug einer Registrierung möglich. Zusätzlich dazu entwickeln sich die rechtlichen Rahmenbedingungen im europäischen Chemikalienrecht stetig weiter. Eine Einarbeitung in neue Regelungen und die Überwachung des dem Unternehmen zugeordneten REACh-IT Accounts sind zeitaufwändig und kompliziert.

Hierfür hat die AGQM zur Unterstützung den REACh-Betreuungsvertrag entwickelt.

Dieser beinhaltet neben der wöchentlichen Durchsicht Ihres REACh-IT-Accounts, auch die Pflege Ihrer Daten. Des Weiteren erhalten Sie eine Beratung zu unternehmensspezifischen REACh/CLP-relevanten Sachverhalten und eine Bewertung von Aktivitäten der ECHA, nationaler Vollzugsbehörden und des Helpdesks.

Eine Teilnahme am jährlichen REACh-Seminar der AGQM ist mit einem REACh-Betreuungsvertrag kostenfrei.

Detaillierte Informationen über die Kosten finden Sie hier.


Bei Interesse stehen wir Ihnen unter ernpu@ntdz-ovbqvrfry.qr zur Verfügung.